Hinweise

Zugang zum Schloss

Während der Saison der Gartenschau „Blühendes Barock Ludwigsburg“, von Mitte März bis Anfang November, ist der einzig kostenfreie Zugang zum Residenzschloss Ludwigsburg und aller sich darin befindlichen Museen, der Zugang über die Schlossstraße. An allen übrigen Zugängen muss eine Eintrittskarte für das „Blühende Barock“erworben werden. Die Blühende Barock Gartenschau Ludwigsburg GmbH ist ein eigenes Unternehmen und gehört nicht zum Residenzschloss Ludwigsburg bzw. zu den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg.

Barrierefreiheit

Beinahe die komplette Museumswelt des Residenzschlosses Ludwigsburg ist barrierefrei zugänglich. Weitere Informationen finden Sie unter Informationen zur Barrierefreiheit

Weiterer Service
  • Einen Rollstuhl erhalten Sie an der Schlosskasse
  • Klappstühle stehen an jedem Museumseingang bereit
  • Behindertengerechte Toiletten befinden sich im Vorderen Schlosshof, bei den Attikaräumen und beim Modemuseum
  • Führungen für Hörgeschädigte und Menschen mit Sehbehinderung sind auf Anfrage buchbar.
Hunde

In den Räumen von Residenzschloss Ludwigsburg herrscht ein allgemeines Hundeverbot. Im Garten sind Hunde zugelassen. Per Schlossgartenordnung herrscht jedoch Leinenpflicht.

Fotografieren

Auf dem Schlossareal ist das Fotografieren für private Zwecke erlaubt. Fotografieren für gewerbliche Verwendung ist kostenpflichtig und muß bei der Hotline (+49(0)71 41.18 64 00) angemeldet werden.
In den Schlossräumen ist das Fotografieren nicht gestattet. Erlaubt sind lediglich Hochzeitsfotos nach vorheriger Anmeldung.

Die Verwendung von Drohnen ist auf dem gesamten Schlossgelände untersagt.

Film- und Dreharbeiten

Wenn Sie das Ambiente des Residenzschlosses Ludwigsburg für Film- und Dreharbeiten nutzen möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung und es ist ein Entgelt zu entrichten. Die schriftliche Genehmigung sollte rechtzeitig im Voraus beantragt werden. Jede Drehanfrage wird im Einzelfall geprüft und entschieden.
Hier finden Sie das Antragsformular:
Pflichtmitteilungen zu Dreharbeiten im Residenzschloss Ludwigsburg (PDF - nicht barrierefrei*)

Die PDF-Dateien sind derzeit in den meisten Fällen leider nicht barrierefrei. Sollten Sie ein PDF benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch bei unserer Hotline unter +49(0)72 51.74-27 70. Diese informiert gern über die Inhalte der PDF-Dateien.

E-Bikes

Auf dem Areal des Residenzschlosses Ludwigsburg gibt es eine Ladestation für E-Bikes. Bitte fragen Sie an der Kasse nach dem genauen Standort der Ladestation.

Zweiräder

Fahrradständer befinden sich im Vorderen Schlosshof.

Wertsachen

Schließfächer für Wertsachen befinden sich an jedem Museumseingang.

Warnung vor Astabbrüchen

Infolge von Trockenheit und hohen Temperaturen kommt es in den Gehölzbeständen in den Gärten und Parkanlagen vermehrt zu Abbrüchen von teilweise großen Ästen. Grund dafür ist, dass die Trockenheit bei den Altgehölzen zu einer erhöhten Verdunstung führt, wodurch der Saftstrom die Blätter und Zellen in den Kronen nicht mehr erreicht, weshalb Äste abgeworfen werden.
Der letztjährige sehr trockene und heiße Sommer hat zudem zur Schwächung und zu Schäden an Bäumen geführt, deren Folgen sich jetzt zeigen.
Für die Sicherheit der Besucher führen zertifizierte Baumkontrolleure regelmäßig und flächendeckend Sichtkontrollen und Baumbegutachtungen durch. Desweiteren wird regelmäßig Totholz entnommen und Sicherheitsfällungen vorgenommen. Das Abwerfen der Äste ist jedoch ein Schutzvorgang der Bäume, der im Bauminneren stattfindet und daher nicht vorhergesehen werden kann. Betroffen sind nicht nur Zweige, sondern auch Stark-Äste von bis zu 50 cm Durchmesser.
 
Die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten bittet alle Besucherinnen und Besucher der Parks, auf den Wegen zu bleiben, warnt trotz des verlockenden Schattens ausdrücklich vor dem Aufenthalt unter Altbäumen und rät vom Verweilen in diesen Bereichen ab!

Brandgefahr in den Gärten

Aufgrund von hohen Temperaturen und wenig Niederschlag sind die Wiesen und Rasenflächen der historischen Gärten und Parkanlagen sehr trocken. Offenes Feuer und Grillen ist nach den Parkordnungen in den Gärten generell verboten, aber die Parkbesucher und -besucherinnen werden noch einmal besonders darum gebeten, auch keine Zigaretten, Glasflaschen und anderen Abfall in den Anlagen fallen zu lassen. Damit wird nicht nur Vermüllung vermieden, sondern auch ein ungeplantes Entflammen der Vegetation verhindert.